Vorsorge gibt Beruhigung
- Montag, den 14. Mai 2012 um 15:58 Uhr
Die emotionale Belastung bei Eintritt eines Sterbefalles löst einen emotionalen Stress aus. In dieser Situation sind manche Hinterbliebenen überfordert. Natürlich helfen wir kompetent die erforderlichen Erledigungen in Angriff zu nehmen. Wir machen aber auch die Erfahrung, dass gerade in dieser Situation Angehörige feststellen, dass eigentlich zu wenig über die Wünsche und Notwendigkeiten gesprochen wurde. Sie stehen dann oft ratlos vor einer Situation in der die Angst etwas falsch zu machen ein zusätzlicher Stressfaktor ist.
Dem kann man vorbeugen, indem man sich schon zu Lebzeiten zumindest einmal intensiv mit der Thematik beschäftigt. Vorsorge hilft einem Selbst mit der Gewissheit für seine Wünsche entsprechende Vorkehrungen und Hinterlassenschaften getan zu haben. Es hilft auch den Angehörigen in einer schweren Zeit sicher und ohne zusätzlichen Stress das zu tun, was für den Fall der Fälle erwünscht und vorgesehen ist.
Wir stehen Ihnen für die Planung der Vorsorge mit Rat und Tat zur Seite und geben Ihnen das Rüstzeug, diese wichtige Station Ihrens Lebens in Ruhe zu meistern. Holen Sie sich erste Informationen über die Vorsorge beim Bestatter oder lesen Sie die Informationen über eine Vorsorge bei Wiener Verein.
Sollten Sie dann offene Fragen haben, so werden Sie unsere BeraterInnen gerne mit zusätzlichem Wissen darüber versorgen.
Bischofskonferenz erlässt Richtlinien für das Begrabnis von Ausgetretenen
- Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 11:57 Uhr
Ausgetretene können kirchlich begraben werden, wenn die Angehörigen darum ersuchen und es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das geht aus den neuen „Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind" hervor, die im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht wurden. Sie enthalten Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers im Einzelfall.
Wenn die Angehörigen von Ausgetretenen „um den Beistand der Kirche ersuchen, muss der Pfarrer klären, ob und in welcher Form dies möglich ist", halten die Regelungen als grundlegende Voraussetzung fest. Unterschieden wird zwischen drei Formen der seelsorglichen Begleitung:
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Ein „ortsübliches kirchliches Begräbnis" ist dann bei einem Ausgetretenen möglich, wenn des Wunsch nach Wiederaufnahme in die Kirche im Testament oder vor Zeugen glaubhaft zum Ausdruck gebracht oder ein Zeichen der IKirchenzugehörigkeit gesetzt wurde. Hat der Ausgetretene im Hinblick auf das eigene Begräbnis, das Mitwirken der Kirche nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dann kann
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eine "Feier der Verabschiedung" gehalten werden. Vorgesehen dafür ist eine kirchliche Begräbnisfeier in der Aufbahrungshalle lind am Grab, jedoch keine eigene Messfeier.
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Wenn jedoch jemand klar zu erkennen gegeben hat, kein kirchliches Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt hat, „dann ist das zu respektieren". In solchen Fällen kann der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter die Angehörigen hinter dem Sarg und ohne liturgische Gewänder begleiten, um mit ihnen zu beten.
Als Begründung für diese Vorgangsweise wird festgehalten, dass die christliche Gemeinde die Aufgabe hat, die trauernden Hinterbliebenen zu begleiten und zu trösten. Dies geschieht, „indem sie die christliche Auferstehungshoffnung verkündet und für den verstorbenen Menschen Gottes Barmherzigkeit erbittet'. Gleichzeitig hat die Gemeinde die Aufgabe, sich von einem Menschen zu verabschieden, „der durch die Taufe in den Leib Christi eingegliedert worden ist und daher immer mit der Kirche verbunden bleibt, selbst wenn er die kirchliche Gemeinschaft offiziell verlassen hat".
(Quelle: Kirche bunt 10/2012, Seite 2)
Social Network für Tote
- Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 00:00 Uhr
Seit Ende April gibt es in Großbritannien ein neues Social-Network namens DeadSocial das Menschen die Weiterbetreuung ihrer sozialen Netzwerke nach dem Tod ermöglichen soll.
Dort registrierte Mitglieder können ihren Account mit ihren bestehenden Social-Media-Profilen verknüpfen. Danach ist es möglich Nachrichten auf Bedarf vorzugenerieren und diese Nachrichten dann, in frei wählbaren Zeitintervallen, nach dem Ableben, über alle verbundenen Netzwerke auszusenden. Netzwerk-Freunde können so noch Jahre nach dem Tod eines Menschen via Facebook, Twitter und Co Nachrichten aus dem Leben nach dem Tod erhalten.
Eine vom Verstorbenen vorher bestimmte Person des Vertrauens muss den Tod des Account-Besitzers auf der Plattform melden und dadurch wird der Countdown für das versenden der Botschaften gestartet.
Die Frage nach dem digitalen Nachlass ist noch relativ neu und bedarf noch einer gesellschaftlichen Diskussion. So ist zum Beispiel die Tilgung eines Accounts für die Hinterbliebenen nicht so einfach wie man meinen sollte. Auch die angesprochene Lösung von DeadSocial ist mit Vorsicht zu genießen. Erstens stellt sich die Frage ob es sich hier nicht nur um eine "Abrechnungsplattform" handelt und weiters ist die Gefahr gegeben, dass aufgezeichnete Nachrichten noch jahrelang nach dem Ableben sehr großes Leid anrichten können. Die Trauerbewältigung kann durch solche, vielleicht sogar unvermutet einlangenden, Nachrichten nach dem Ableben erheblich gestört werden.
Auch für Bestattungsunternehmer ist die Anpassung an die online vernetzten Sozialleben von Verstorbenen nicht leicht. Der digitale Ausdruck der Trauerarbeit sollte zwar schon integriert werden, aber nicht die Sensationslust bedienen. Ein heikles Thema.
(Quellen: www.webwizard.at und www.pressetext.com)


